AGB-Beauftragte:
Barbara Kelwing


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Metallleichtbau

  1. Geltungsbereich
    Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen SDW Montagen Terhart GmbH, Vennekenweg 8, 46348 Raesfeld (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
  2. Vertragsabschluss
    Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung durch den Auftragnehmer zustande.
  3. Leistungen
    Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
  5. Lieferung, Montage und Ausführung
    Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bauseitig alle Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Montage zu schaffen. Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
  6. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum.
  7. Gewährleistung
    Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, bei Bauleistungen 5 Jahre. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
  8. Haftung
    Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  9. Abnahme
    Die Abnahme erfolgt förmlich oder durch konkludentes Verhalten, spätestens jedoch mit Ingebrauchnahme. Teilabnahmen sind zulässig.
  10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
  11. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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